Bevölkerungsschutz
Für einen wirksamen Bevölkerungsschutz
Weltweit nehmen Krisen und Katastrophen zu – und Deutschland bildet keine Ausnahme. Um künftig auf solche Lagen besser vorbereitet zu sein, brauchen wir einen modernen, resilienten und leistungsfähigen Zivil- und Bevölkerungsschutz.

Konkret geht es um die Vorbereitung auf Krisensituationen aller Art, etwa durch den Klimawandel verstärkte Extremwetterlagen, landesweite Stromausfälle oder militärische Bedrohungen. Die Krisen und Katastrophen der vergangenen Jahre – Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg und Hochwasserkatastrophe 2021 – haben deutlich den Handlungsbedarf gezeigt. Erste Schritte zur Stärkung des Selbstschutzes der Bevölkerung wurden mit dem vom Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gemeinsam mit den Hilfsorganisationen umgesetzten „Rahmenkonzept Ausbildung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten“ (EHSH) unternommen. Der ASB hat bis Ende 2025 rund 155.000 Menschen geschult, der Bedarf bleibt weiter hoch.
Mit der „Mobilen Betreuung 5.000“ (MBM 5.000) wurde zudem ein Konzept für eine Betreuungsreserve des Bundes geschaffen, das das Risikobewusstsein der Bundesregierung unterstreicht. Das erste Modul wird bereits umgesetzt, das zweite befindet sich unter Federführung des ASB im Aufbau. Ziel muss weiterhin der Ausbau der Betreuungsreserve auf eine Kapazität von 50.000 Plätzen sein.
Ebenso wichtig für ein stabiles Krisenmanagement und damit für die Sicherheit jeder und jedes Einzelnen ist die Resilienz der Bevölkerung. Wer sich selbst und anderen in der Not helfen kann, unterstützt den Bevölkerungsschutz und entlastet ein ohnehin strapaziertes System. Resilienz beginnt mit einem Notvorrat zu Hause, einem Erste-Hilfe-Kurs und geht über in solidarische Nachbarschaftshilfe.
Anforderungen an einen reformierten Zivildienst
Mit der Wiedereinführung der Wehrpflicht würde auch der Zivildienst wieder eingeführt. Der ASB kann hierfür Strukturen aufbauen, um Zivildienstleistenden einen Dienst zu ermöglichen. Wichtig ist bei der Reform des alten Zivildienstgesetzes, dass der Dienst einen Schwerpunkt im Bereich des Zivilschutzes und beim Aufbau der Resilienz der Bevölkerung hat. An der Streckung des Zivildienstes über mehrere Jahre muss festgehalten werden, damit auch der Bevölkerungsschutz mit seinen Bedarfen berücksichtigt werden kann. Der neue Zivildienst darf kein Konkurrenzmodell zu den etablierten Freiwilligendiensten werden.
Ehrenamt stärken – Gleichstellung jetzt!
Das Ehrenamt ist – ob für den ASB oder andere Organisationen – die tragende Säule des Bevölkerungsschutzes. Tausende Menschen engagieren sich deutschlandweit im Katastrophenschutz, aber auch in der Wasserrettung, in der psychosozialen Notfallversorgung oder in den Sanitätsdiensten. Leider werden diese großartigen Leistungen nicht immer anerkannt. Deshalb fordern wir die Gleichstellung von Ehrenamtlichen im ASB mit denen des THW und der Feuerwehren im Einsatzfall sowie bundeseinheitliche Regelungen dort, wo der Bund gesetzliche Kompetenzen hat, damit wir im Ehrenamt nicht in einer Zwei-Klassen-Gesellschaft gefangen bleiben.
Notfallreform: Rettungsdienst als medizinische Leistung anerkennen
Mit dem dritten Reformentwurf der Notfallversorgung soll das Versorgungssystem verbessert werden. Begrüßenswert ist, dass der Rettungsdienst ins SGB V aufgenommen werden soll. Damit wird der Rettungsdienst als das anerkannt, was er ist: eine medizinische Leistung und nicht nur ein Transport. Zudem sollen eine stärkere Digitalisierung umgesetzt und bundeseinheitliche Qualitätsstandards für die Ersteinschätzung gesetzt werden, um „Bagatellfälle“ in die ambulante Versorgung zu steuern. Das deckt sich mit langjährigen Forderungen des ASB, muss nun aber auch zeitnah umgesetzt werden, um das System insgesamt zu entlasten.
Bündnis Bevölkerungsschutz
Schulterschluss für einen besseren Bevölkerungsschutz: Im März 2025 veröffentlichte der ASB mit der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), der Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und dem Malteser Hilfsdienst (MHD) ein gemeinsames Positionspapier mit Forderungen an die damals neue Bundesregierung. Die Hilfsorganisationen forderten unter anderem die Steigerung des Mittelansatzes für Bevölkerungsschutz auf 0,5 Prozent des jährlichen Bundeshaushaltes, die Schaffung eines einheitlichen und integrierten Krisenmanagementsystems sowie bessere Rahmenbedingungen für das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz.

Breite Resonanz: Eine Vielzahl von Medien berichtete über den gemeinsamen Appell der fünf Hilfsorganisationen im Bündnis Bevölkerungsschutz für einen stärkeren Bevölkerungsschutz in Deutschland.

ASB-Jahrbuch 2025 · Ein Jahr Wirkung
Jahresbericht des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland e. V.
Sülzburgstraße 140 · 50937 Köln · Telefon (0221) 4 76 05-0 · info@asb.de
© 2026 Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V. · Redaktion: Fachbereich Kommunikation und Public Affairs · Titelbild: Florian Büttner